Von DI Richard Moran
12.01.2009
Aus der Sicht der Oberflächentechnik
Es ist daher zu empfehlen, nachstehende Hinweise zu beachten, wenn Sie unter angeführte Gebiete oder Tätigkeiten fallen. Die Oberflächentechnik – Metall – umfasst die Gebiete der mechanischen Vorbehandlung, chemischen und elektrochemischen Vorbehandlung, ÂGalvanotechnik, Email, Feuerverzinkung, Pulverbeschichtung, HärÂten und der Plasmatechnologie. Nähere Details über die Einsatzmöglichkeiten der angeführten Gebiete können dem „Referenzdokument Oberflächentechnik“, einer Studie des LebensÂministeriums, verfasst von der ARGE OberflächenÂtechnik, gefördert durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, BMLFUW-UW-2.1.19/0003- VI VI/6/2007 entnommen werden. Die Oberflächentechnik ist aus den heute üblichen Fertigungsverfahren nicht mehr wegzudenken. Heute technologische Standards wären ohne sie nicht möglich. Grundsätzlich unterscheidet man in der Oberflächentechnik zwischen dekorativer und/oder funktioneller Anwendung. Meist ist es sogar so, dass beide Anforderungen erfüllt sein müssen.
Exemplarisch sollen einige Anwendungsgebiete aufgezeigt werden:
•Ein Auto hat 2000 galvanisierte oder oberflächenÂbehandelte Teile, ein Großraumflugzeug (Jumbo) etwa 2.000.000 galvanisierte bzw. oberflächenbehandelte Teile.
•Ein Stahlgürtelreifen ist ohne Galvanotechnik nicht möglich.
•Elektronik ist ohne Galvanotechnik nicht denkbar.
•Verbesserung der Gleiteigenschaften (Tribologie) von Lagern. •Korrosionsschutz von Fassaden in der Architektur durch Pulverbeschichtung, Email oder Anodisierung.
•Schwerer Korrosionsschutz durch Feuerverzinkung am Beispiel Hochspannungsmasten oder Leitschienen an Autobahnen.
•Änderung der OberÂflächeneigenschaften durch Härten oder Plasmatechnologie.
•Dekorative und funktionelle Armaturen.
•Medizintechnologie: Anodisierung von Titan oder Tantal geben Implantaten knochenähnliche Oberflächenbeschaffenheit.
REACH – Facts in Kürze
Betriebe der Oberflächentechnik sind in der Regel „nachgeschaltete Anwender“.
Nachgeschaltete Anwender treffen grundsätzlich geringere Verpflichtungen als Importeure bzw. Hersteller.
Ein Oberflächenunternehmen wird Importeur, wenn es ÂStoffe oder Zubereitungen au dem EU-Ausland einführt (z. B. Schweiz, USA, China).
Überprüfen Sie die Zubereitungen und Stoffe, die in Ihrem Betrieb im Einsatz sind, auf Menge und Herkunft.
Sollten Sie alle Stoffe und Zubereitungen aus dem EU-Inland beziehen, werden sich Ihre Verpflichtungen durch REACH nicht wesentlich erweitern, wenn Sie die empfohlenen Schutzmaßnahmen einhalten (siehe Sicherheitsdatenblatt).
Sollten Sie Stoffe und Zubereitungen aus dem EU-Ausland beziehen, können sich Ihre Verpflichtungen wesentlich verschärfen und ausweiten.
Unter gewissen Umständen sind auch Erzeugnisse von REACH betroffen. Siehe auch Infoblatt Erzeugnisse unter: http://wko.at/up/enet/chemie/REACH Info Erzeugnisse.pdf. Weitere allgemeine Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre der Wirtschaftskammer Österreich „REACH – 15 Fragen, die auch Sie betreffen – eine Anleitung für nachgeschalÂtete Anwender“ oder in der Broschüre „REACH in der Praxis – Ein Leitfaden für Unternehmer“. www.wko.at/reach
Sicherheitsdatenblatt
Eines der wichtigsten Kommunikationsinstrumente für die Oberflächentechnik ist das Sicherheitsdatenblatt. Die „alte“ Sicherheitsdatenblattrichtlinie wurde mit 1. Juni 2007 durch REACH ersetzt. Diese ist in allen Mitgliedsstaaten der EU wirksam. Bei den sich aus REACH ergebenden Verpflichtungen ist das Sicherheitsdatenblatt eine der wichtigsten Informationsquellen für die Oberflächentechnik. Es liefert wichtige Informationen zur IdenÂtität des Produkts, zu auftretenden Gefährdungen, zur sicheren Handhabung, zu Maßnahmen der Prävention und Anweisungen im Gefahrenfall. Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt müssen es dem Anwender ermöglichen festzustellen, ob am Arbeitsplatz gefährliche Arbeitsstoffe vorhanden sind. Weiteres sind alle Risken, die sich durch Verwendung dieser für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer, dem Umweltschutz, die HandÂhabung, Lagerung, Transport und die Entsorgung ergeben, einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Wichtig: Das Sicherheitsdatenblatt ist kostenlos in deutscher Sprache, in Verantwortung des Lieferanten, fachlich richtig und vollständig ausgefüllt zur Verfügung zu stellen. Bei rechtlichen Änderungen, einer Anpassung des Arbeitsplatzgrenzwertes einer Komponente oder bei Änderung einer Einstufung ist dieses vom Lieferanten entsprechend anzupassen. Der Verwendungszweck eines Stoffes muss durch die Registrierung gedeckt sein. Die erhaltenen Informationen sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren
Ansprechpartner:
Standesvertretung – Innung – AOT Wirtschaftskammer Österreich
Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik WKÖ, Dipl.-Ing. Dr. Marko Susnik
Tel.: 0590900-4393, E-Mail: marko.susnik@wko.at, www.wko.at/reach
REACH – Helpdesk Umweltbundesamt (UBA)
Die ECHA veröffentlichte einen Leitfaden zur Vorregistrierung.
Den Leitfaden finden Sie unter: wko.at/up/enet/chemie/ECHA-Leitfaden-Vorregistrierung.pdf !

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